Füllungstherapie

Bei der Kariesbehandlung erhält der kranke Zahn eine Füllung, doch womit? Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Füllungsmaterialien.

Allgemein erwartet man von einer Zahnfüllung, dass sie für die Patient*innen unschädlich, dauerhaft und preiswert ist und dazu noch gut aussieht. Dieses ideale Füllungsmaterial gibt es noch nicht. Es muss daher jeweils im Einzelfall geprüft werden, welches Material verwendet werden soll. Dieser Text will dazu eine Entscheidungshilfe bieten.

 

  • Amalgam-Füllungen sind seit Januar 2025 in der EU nur noch in absoluten Ausnahmefällen oder auf Wunsch der Patient*innen zugelassen. So lange Amalgam-Füllungen aber suffizient, also dicht und formstabil im Mund sind, stellen sie nach wie vor eine verlässliche Zahn-Füllung dar. Von einem generellen Austausch der bestehenden suffizienten Amalgam-Füllung raten wir also ab.
  • Kunststoff-Füllungen (Composites) sind zahnfarbend und bestehen aus ca 80% Keramik und 20% Kunststoff. Composit ist formstabil und langlebig und somit geeignet für Füllungen der Front- und Seitenzähne. Das Material wird verklebt und durch Licht-Polymerisation gehärtet. Es ist insbesondere bei kleinen bis mittelgroßen Defekten als vollwertige Amalgam-Alternative anzusehen. Ihre Herstellung ist jedoch sehr zeitintensiv und erzeugt höhere Kosten, weshalb diese Füllungen mit einer Zuzahlung verbunden sind. Wie alle künstlichen Materialien können auch diese Füllungen bei der chemischen Aushärtung Unverträglichkeitsreaktionen hervorrufen. Bei chronisch belasteten Patienten ist daher zuvor eine Testung auf Verträglichkeit zu empfehlen.
  • Glasionomerzemente der neuesten Generation sine eine gute Alternative zu Amalgam. Glasionomerzemente sind selbst-adhäsiv, das heißt sie halten chemisch an der Zahnhartsubstanz. Sie müssen daher nicht geklebt werden. Innerhalb des Indikationsbereichs für das Material verwenden wir es für dauerhafte Füllungen im Seitenzahnbereich. Nach den Regeln der gesetzlichen Krankenkassen muss eine Behandlung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein – dies trifft auf die Glasionomerzemente zu. Die Kosten werden also von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.